1. Anbieterin

Easybell CH AG

Multergasse 11
9000 St. Gallen
Schweiz

(im Folgenden „Easybell“)

2. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Easybell bereitstellbaren IP basierten Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere:

  • Voice over IP Dienste (VoIP)
  • SIP Trunks
  • Cloud Telefonanlagen
  • zugehörige Zusatz  und Servicedienste

(2) Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Easybell ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge massgeblich:

  • individueller Auftrag bzw. Auftragsbestätigung
  • Preisliste
  • Leistungsbeschreibungen
  • diese AGB
     

3. Zustandekommen des Vertrags

(1) Mit Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch Easybell oder
  • spätestens durch erstmalige Freischaltung oder Nutzung der Leistung.

(3) Easybell ist berechtigt, den Vertragsabschluss von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Leistungsumfang

(1) Easybell stellt dem Kunden die vereinbarte VoIP  und Cloud Telekommunikationsdienste zur Nutzung über einen vom Kunden selbst bereitgestellten Internetzugang zur Verfügung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag und den zugehörigen Leistungsbeschreibungen.

(3) Easybell gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht übertragbares, zeitlich auf den abgeschlossenen Auftrag beschränktes und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Diensten und ggf. begleitender Software.

(4) Sämtliche Rechte an der technischen Infrastruktur, Software, Plattformen und Systemen verbleiben ausschliesslich bei Easybell oder deren Lizenzgebern.

(5) Zur Erbringung der Dienstleistungen werden technische Systeme unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen auch ausserhalb der Schweiz eingesetzt.

5. Rufnummern

(1) Easybell teilt dem Kunden Rufnummern aus den ihr von Behörden oder Netzbetreibern zugewiesenen Nummernressourcen zur nicht übertragbaren Nutzung zu.

(2) Ein Anspruch auf die Zuteilung oder Beibehaltung bestimmter Rufnummern besteht nicht.

(3) Rufnummern verbleiben im Eigentum von Easybell bzw. des jeweiligen Nummerninhabers. Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und dürfen weder verkauft, verpfändet, vererbt noch anderweitig übertragen werden.

(4) Easybell ist berechtigt, zugeteilte Rufnummern oder andere Adressierungselemente aus behördlichen, betrieblichen oder technischen Gründen zu ändern oder zurückzunehmen, ohne dass hieraus Ersatz- oder Entschädigungsansprüche entstehen.

6. Servicequalität und Verfügbarkeit

(1) Easybell erbringt die Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Easybell ist berechtigt zur Vertragserfüllung Drittanbieter und Unterlieferanten beizuziehen.

(2) Soweit Easybell Vorleistungen Dritter (z. B. Netzbetreiber) nutzt, übernimmt Easybell keine Gewähr für deren durchgängige Verfügbarkeit oder Qualität.

(3) Wartungs , Installations  oder Umbauarbeiten können zu vorübergehenden Leistungseinschränkungen führen. Diese werden, wenn möglich, dem Kunden vorher angezeigt.

(4) Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder bestimmte Übertragungsqualitäten werden nicht garantiert, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind.
 

7. Warnhinweis – Notrufdienste

(1) Die von Easybell angebotenen VoIP Dienste stellen keinen vollwertigen Ersatz für einen klassischen Festnetz  oder Mobiltelefonanschluss dar.

(2) Der Zugang zu geographisch zuständigen Notrufzentralen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Sanität) ist technisch nur gewährleistet, wenn der Notruf vom bei Easybell hinterlegten Standort aus erfolgt.

(3) Bei ortsunabhängiger Nutzung (Nomadismus) kann es dazu kommen, dass:

  • Notrufe an eine falsche Notrufzentrale weitergeleitet werden oder
  • der Standort des Anrufers nicht oder nicht korrekt ermittelt werden kann.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die bei Easybell hinterlegte Adresse vollständig und aktuell zu halten.
 

8. Informations und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Easybell alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen vollständig und korrekt zur Verfügung.

(2) Vertragsrelevante Änderungen, insbesondere von Adresse, E Mail Adresse oder Zahlungsdaten, sind Easybell unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die Kundenkommunikation erfolgt gemäss Zustimmung des Kunden elektronisch über unverschlüsselte E-Mails. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese regelmässig abzurufen.

9. Pflichten des Kunden beim Betrieb der Dienste

(1) Der Kunde ist für die Installation, Konfiguration, Wartung und den sicheren Betrieb seiner Endgeräte, Systeme und Netzwerke selbst verantwortlich.

(2) Zugangsdaten (z. B. Kundenkonto, SIP Zugangsdaten) sind vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern.

(3) Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu treffen, um einen Missbrauch der Leistungen zu verhindern.

10. Kosten und Missbrauchsrisiko

(1) Der Kunde trägt das vollständige Kostenrisiko für sämtliche über seinen Anschluss geführten Verbindungen, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst oder durch Dritte – befugt oder unbefugt – verursacht wurden.

(2) Dies gilt insbesondere für Schäden und Kosten infolge:

  • Hacking
  • SIP Fraud
  • missbräuchlicher Nutzung durch Dritte

(3) Der Kunde stellt Easybell von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechts  oder vertragswidrigen Nutzung der Leistungen geltend gemacht werden.
 

11. Rechtmässige und vertragskonforme Nutzung

(1) Die Leistungen dürfen ausschliesslich im Einklang mit den geltenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden.

(2) Untersagt sind insbesondere:

  • rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte
  • unerlaubte Massenkommunikation oder Werberundschreiben (Spam)
  • Rufnummernmanipulation oder Identitätsverschleierung

(3) Eine Weiterveräusserung oder gewerbliche Überlassung der Leistungen an Dritte („Reselling“) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Easybell unzulässig.
 

12. Sperrung der Leistungen

(1) Easybell ist berechtigt, Leistungen ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren, wenn:

  • erhebliche Sicherheits  oder Netzrisiken drohen,
  • ein begründeter Verdacht auf rechts- oder vertragswidrige Nutzung besteht oder
  • der Kunde gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten verstösst.

(2) Easybell ist berechtigt, Leistungen mit vorheriger Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren, wenn:

  • der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet und Zahlungen trotz Mahnung schuldig bleibt.

(2) Eine Sperrung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.
 

13. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Easybell stellt Rechnungen ausschliesslich als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download über das Kundenportal zur Verfügung. Die Erstellung einer „Papierrechnung“ erfolgt nicht.

(2) Einmalige Leistungen werden nach Abschluss der Leistungshandlungen, Grundgebühren für wiederkehrende Leistungen monatlich im Voraus und verbrauchsabhängige Gebühren monatlich nach Vorliegen der technischen Daten berechnet. Sprachverbindungen werden in minutengenauer Taktung abgerechnet, soweit im Tarif nichts anderes angegeben wurde.

(3) Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(4) Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er ohne Weiteres in Verzug.

(5) Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5% zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung bzw. Ablauf der Mahnfrist nicht, so ist Easybell berechtigt, Leistungen zu sperren oder den Vertrag ausserordentlich zu kündigen. Zudem ist Easybell bei eintretendem Zahlungsverzug dazu berechtigt, die erneute Leistungserbringung von der vollständigen Bezahlung der offenen Rechnungen und, nach ihrem Ermessen, auch von Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten (z.B. Bankgarantien) abhängig zu machen. 

(6) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich Easybell vor, insbesondere für Kosten, die Easybell durch Mahnungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen. Für die 2. und 3. Mahnung wird Easybell jeweils Mahngebühren in Höhe von CHF 10 erheben.

(7) Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Easybell pro Rücklastschrift die entstehenden Kosten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(8) Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von acht Wochen nach Rechnungszugang in Textform per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen und sind objektiv zu begründen. Soweit Einwendungen nicht innerhalb dieser Frist erhoben worden sind, gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. 
Die Zahlungspflicht für korrekte Rechnungspositionen bleibt von einer Einwendung gegen inkorrekte Rechnungspositionen unberührt.

(8) Die Verrechnung von Forderungen ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei zulässig. 
 

14. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.

(2) Sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Monatsende fristgerecht gekündigt werden.

(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Als wichtige Gründe gelten insbesondere, aber nicht ausschliesslich:

  • der Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten durch die andere Partei,
  • die amtliche Publikation der Konkurseröffnung über das Vermögen der anderen Partei,
  • die rechts- oder vertragswidrige Nutzung der zugeteilten Rufnummer(n) sowie
  • ausbleibende Zahlungen trotz bereits angemahnten Zahlungsverzugs.
     

15. Haftung

(1) Easybell haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(3) Easybell haftet insbesondere nicht für:

  • mittelbare Schäden oder Folgeschäden
  • entgangenen Gewinn
  • Datenverluste
  • Schäden infolge höherer Gewalt oder behördlicher Massnahmen
  • Schäden infolge rechts- und vertragswidriger Nutzung 
  • Verschulden von Dritten, die keine Hilfspersonen von Easybell sind
     

16. Datenschutz

(1) Easybell verarbeitet Personendaten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Easybell CH AG.

17. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

(2) Easybell behält sich das Recht vor, die AGB inkl. der Preislisten jederzeit anzupassen. Änderungen gibt die Easybell dem Kunden in geeigneter Weise (z.B. auf der Rechnung oder per E-Mail) und rechtzeitig bekannt. Sollte der Kunde durch die Änderungen der Bestimmungen erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag auf den nächstmöglichen Kündigungstermin aufzulösen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderungen.

(3) Die Vertragsbeziehung der Parteien untersteht einschliesslich dieser AGB und aller darauf basierenden Verträge ausschliesslich schweizerischen materiellen Rechts.

(4) Als Gerichtsstand wird ausschliesslich St. Gallen vereinbart.

Stand: 22. Juni 2026