1. Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Diese Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bearbeitung personenbezogener Daten durch die Easybell CH AG („Easybell“) im Zusammenhang mit der Cloud-Telefonanlage.
(2) Soweit Easybell personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt der Kunde als Verantwortlicher und Easybell als Auftragsbearbeiter im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
(3) Diese Regelungen gelten ausschliesslich für solche Datenbearbeitungen, bei denen Easybell im Auftrag des Kunden tätig wird. Davon unberührt bleibt die eigenständige Verantwortlichkeit von Easybell für gesetzlich zulässige eigene Verarbeitungen.
2. Art und Zweck der Datenbearbeitung
(1) Die Bearbeitung erfolgt zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Cloud-Telefonanlage.
(2) Gegenstand der Bearbeitung sind insbesondere:
- Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail, Adresse)
- Kommunikationsdaten (z. B. Verbindungszeitpunkte, Dauer)
- Nutzungsdaten der Telefonanlage
- IP-Adressen
(3) Betroffene Personen sind insbesondere:
- Nutzer der Cloud-Telefonanlage
- Kommunikationspartner und Kontakte des Kunden
(4) Eine Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
3. Weisungen und Verantwortlichkeit
(1) Easybell bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der Nutzung der bereitgestellten Funktionen.
(2) Die Konfiguration und Nutzung der Cloud-Telefonanlage erfolgt durch den Kunden eigenverantwortlich.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bearbeitung der Daten berechtigt ist.
4. Datensicherheit
(1) Easybell trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um personenbezogene Daten vor unbefugter Bearbeitung, Verlust oder Offenlegung zu schützen.
(2) Diese Massnahmen umfassen insbesondere:
- Verschlüsselung bei Übertragung
- Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte
- Betrieb in gesicherten Rechenzentren
- Backup- und Wiederherstellungskonzepte
(3) Easybell ist berechtigt, diese Massnahmen dem Stand der Technik entsprechend weiterzuentwickeln.
5. Unterstützungspflichten
(1) Easybell unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei:
- Anfragen betroffener Personen
- Datenschutzverletzungen
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten
(2) Anfragen betroffener Personen werden an den Kunden weitergeleitet.
6. Sub-Auftragsbearbeiter
(1) Easybell ist berechtigt, Sub-Auftragsbearbeiter einzusetzen.
(2) Der Kunde erteilt hierfür eine generelle Zustimmung.
(3) Easybell stellt sicher, dass Sub-Auftragsbearbeiter:
- angemessene Datenschutzstandards einhalten
- vertraglich gebunden sind
(4) Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt.
7. Datenübermittlung ins Ausland
(1) Eine Bearbeitung kann auch ausserhalb der Schweiz erfolgen.
(2) Easybell stellt sicher, dass:
- Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau genutzt werden oder
- geeignete Garantien bestehen (z. B. Standardvertragsklauseln)
8. Nutzung der Analytics-Funktion
(1) Easybell bietet eine optionale Funktion „Analytics“ an.
(2) Diese ermöglicht dem Kunden die Auswertung von Kommunikations- und Nutzungsdaten der Cloud-Telefonanlage, insbesondere:
Anrufstatistiken (z. B. Anzahl, Dauer, Zeitpunkte)
- Auswertungen von Rufnummern
- Nutzungsanalysen der Telefonanlage
(3) Die Nutzung der Analytics-Funktion erfolgt ausschliesslich auf Aktivierung durch den Kunden.
(4) Im Rahmen der Analytics-Funktion werden insbesondere folgende Daten bearbeitet:
- Verbindungsdaten (Metadaten)
- Telefonnummern
- Nutzungsdaten
- ggf. Kontaktdaten
(5) Die Bearbeitung erfolgt ausschliesslich zu folgenden Zwecken:
- Bereitstellung der Analysefunktion
- Verbesserung der Nutzung der Telefonanlage
(6) Easybell verarbeitet diese Daten auch im Rahmen der Analytics-Funktion ausschliesslich als Auftragsbearbeiter im Auftrag des Kunden.
(7) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass:
- die Nutzung der Analytics-Funktion datenschutzkonform erfolgt
- betroffene Personen (z. B. Mitarbeiter) entsprechend informiert werden
9. Kontrolle und Nachweise
(1) Easybell stellt dem Kunden auf Anfrage Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser AGB nachzuweisen.
(2) Der Nachweis erfolgt in der Regel durch:
- Zertifizierungen
- Prüfberichte
- Sicherheitsdokumentationen
(3) Vor-Ort-Prüfungen sind nur bei berechtigtem Anlass und unter angemessener Berücksichtigung der Betriebsabläufe zulässig.
10. Laufzeit und Beendigung
(1) Diese Regelungen gelten für die Dauer der Vertragsbeziehung.
(2) Nach Beendigung der Leistungen werden Daten:
- gelöscht oder
- dem Kunden zurückgegeben
vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.