In Fällen telefonischer Belästigung stellen Sie bitte Strafanzeige bei der Polizei. Die Strafermittlungbehörden übernehmen alles Weitere, d.h. Einholen eines richterlichen Beschlusses, Anfrage beim Teilnehmernetzanbieter etc. Auf diesem Wege lässt sich der Anrufer identifizieren, selbst wenn dieser die Rufnummer unterdrückt hat.

Sie können verhindern, dass Anrufer, die Sie belästigen, zu Ihnen durchgestellt werden. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert: Welche Möglichkeiten bietet die Sperrliste?